• Vertragsrecht

Im Vertragsrecht stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung. Darüber hinaus sind wir Ihnen auch bei der Durchsetzung von Forderungen aus bereits bestehenden Verträgen behilflich.

Bei der Ausgestaltung von Verträgen sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die später große Auswirkungen haben können. Beispielsweise spielt das Steuerrecht in vielen Fällen eine große Rolle. Neben der Ausgestaltung eines neuen Vertrages überprüfen wir auch bereits bestehende Verträge und beraten Sie dabei. Besondere Schnittstelle besteht mit dem Erbrecht und Familienrecht. Wir übernehmen auch die Gestaltung von Eheverträgen und Erbverträgen.

Bei der Durchsetzungen von vertraglichen Ansprüchen aus einem Vertrag sind wir ebenfalls behilflich und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ansprechpartner